Wichtige Änderungen des AÜG
Seit dem 01.04.2017 – passen Sie Ihre Verträge an: Dienst- und Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge.
Seit dem 01.04.2017 – passen Sie Ihre Verträge an: Dienst- und Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge.